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Da im Zuge von E-Mail, SMS und Rezession Neujahrskarten zu verschwinden drohen, haben sich einige AnhängerInnen der spitzen Feder besorgt zusammengetan. Durch das 2003 gegründete Kollektiv zur Rettung der Neujahrskarten werden Personen, Firmen, Behörden oder Organisationen, welche sich im auslaufenden Jahr speziell in der Region Bremgarten kulturell oder politisch engagiert haben, für ihren Einsatz beglückwünscht und mit den besten Wünschen für das neue Jahr versehen.
Neu: Offiziell versandte Neujahrskarten 2010 Offiziell versandte Neujahrskarten 2009 Offiziell versandte Neujahrskarten 2008 Offiziell versandte Neujahrskarten 2007 Neujahrskarten-Spezial 2006 Offiziell versandte Neujahrskarten 2005 Offiziell versandte Neujahrskarten 2004 (diese Seite)
Eine Neujahrskarte für 2004 erhält die Baldinger Architeken GmbH. Mit dem architektonischen Meisterwerk, welches nun das ehemalige Büromöbeli-Areal ziert, lenken sie nicht nur vom McDonald's ab, nein, sie laden auch dank einem überzeugenden Verkehrskonzept zum samstäglichen Schlangestehen in der Tiefgarage ein. Gespannt sehen wir den weiteren Ausbauetappen entgegen.
Eine Neujahrskarte für ihren strategisch geschickten Einsatz am 21. Juli 2003 auf dem Schulhausplatz in Bremgarten erhält die Kantonspolizei Aargau. Heldenhaft und psychologisch kompetent wehrten sich die 27 aus dem ganzen Kanton herbeigerufenen Landjäger und Landjägerinnen gegen ebenso viele Teenager, welche auf dem Pausenplatz ein Festchen feierten. Die wilde, gefährliche Meute Jugendlicher konnte nach längerem, aufopferungsvollem Kampf im Zaum gehalten werden. Nur leider vergassen die Strategen den Grundsatz, dem sich schon die alten Römer bewusst waren: «Lass die eigene Burg oder eben Polizeiposten nie unbewacht zurück.»
Bild-Legende: Eindeutig zweideutig?! -
Medienmitteilung der Kantonspolizei (leider nicht mehr online)
Besonders erfreut ist das Kollektiv zur Rettung der Neujahrskarten über den Umstand, dass sich verschiedenste, überaus profilierte Persönlichkeiten aus Politik, Justiz und Wirtschaft für Solidarität und Völkerfreundschaft stark gemacht haben. Sie haben weder politische, zeitliche, juristische noch finanzielle Mittel gescheut, um gegen ein Tuch mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz vorzugehen, das an der Fassade des Kulturzentrums Bremgarten angebracht war. Für ihren aufopfernden und heldenhaften Kampf in den Jahren 2002 und 2003 wird stellvertretend für alle Beteiligten das Bezirksamt von Bremgarten beglückwünscht.
Mitteilung des KuZeBs an Medien und Behörden
Durch ihr konsequentes Vorgehen gegen bewaffnete «der äusseren Erscheinung nach der linken Szene angehörenden Personen» (O-Ton Polizeirapport), hat sich neben der Kantonspolizei und dem Bezirksamt besonders die Staatsanwaltschaft Aargau hervorgetan und wird mit einer Neujahrskarte belohnt. Nach dem Konfiszieren von Theaterrequisiten (Besenstiele) im Jahr 2001 wurden nun 2003 auch Sportgeräte sichergestellt und Anklage wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz erhoben. Wie beim legendären Besenstielverfahren wurden auch bei der Beschlagnahmung eines Baseballschlägers weder Mühe noch Kosten gescheut und ein unglaubliches Engagement für ein friedliches Bremgarten gezeigt. Nur das Bezirksgericht Bremgarten würdigte diesen Einsatz nicht und sprach die Angeklagten frei.
Bild-Legende: Spielen Sie Golf?
Ausführungen zu "Hier kommt Alex" Am 22. Februar 2003 wurde einer Person in Bremgarten von der Kantonspolizei Aargau ein Baseballschläger abgenommen, welcher diese in seinem Auto mitführte. Obwohl das Mitführen eines Baseballschlägers noch nicht strafbar ist (Das Gesetz ist in Revision), hat das Bezirksamt Bremgarten eine Busse wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz ausgesprochen. Der Angeklagte erhob Einspruch gegen das Urteil und wurde vom Bezirksgericht Bremgarten freigesprochen.
An Ostern 2001 verhaftete die Kantonspolizei vier Beteiligte eines Live-Rollenspiels, welche abgesägte Besenstiele als Requisiten bei sich trugen. Schon damals wurde vom Bezirksamt Bremgarten eine Busse wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz ausgestellt. Und auch diese Angeklagten mussten vom Bezirksgericht Bremgarten freigesprochen werden, da Besenstiele nicht unter das genannte Gesetz fallen. Weil dieses die Grenzen ganz klar vorgibt, hätte eine genauere Abklärung der Sachlage verhindert, dass zweimal Steuerfranken in sinnlose Verfahren gesteckt werden...
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